Typische Fälle von Urheberrechtsverletzungen in der Werbung:
- Ein Reiseveranstalter verwendet für seinen Katalog viele Fotos, die oft von Partnern (z. B. Hotels) geliefert werden. Ein Hotelgast erkennt sich auf einem Foto wieder und klagt wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte
- Emotionale Musik auf dem Messestand lockt Besucher an. Leider auch die GEMA, die die Urheberrechte im Bereich Musik verwaltet. Sie erhalten eine Abmahnung wegen „nicht lizensierter öffentlicher Aufführung von Musikwerken“. Eine gütliche Einigung wird nicht akzeptiert. Lizenzkosten plus Strafkosten werden gefordert
Urheberrechte zu verletzen ist kein Kavaliersdelikt.
Zur Freude der Abmahnanwälte.
Die Versicherung bietet Kostenschutz bei Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber- und Bildrechten. Die Versicherung deckt Ihre Gerichts- und Anwaltskosten in Verfahren bei Urheber-, Bild- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Das Thema ist – auch aufgrund der Online-Medien – top aktuell und beratungsintensiv.
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