Ankunft am Urlaubsort – Hotel überbucht und Ersatzhotel in gleicher Kategorie nicht mehr frei!

Die TAS übernimmt die Prüfung der Rechtmäßigkeit und die Erstattung des finanziellen Schadens – also quasi das komplette Reklamationshandling des Reiseveranstalters.

Minderungskosten sind Beträge, die die Reiseteilnehmer als prozentualen Abzug für Schlechtleistungen vom Reisepreis abziehen oder zurückfordern.

Besonderer Vorteil für die Reiseveranstalter ist, dass sie sich praktisch eine eigene Kundenbetreuungs- und Reklamationsabteilung ersparen! Alle Reklamationsfälle werden von den erfahrenen und mit allen einschlägigen Reiserechts-Urteilen vertrauten Juristen der TAS bearbeitet, ohne dass für den Reiseveranstalter zusätzliche Bearbeitungskosten anfallen.

Der Haftpflichtschutz hilft Ihnen, angemessene Schadenersatzforderungen zu leisten.

Schadenbeispiele

Sie minimieren mit dieser Lösung Ihr unternehmerisches Risiko auf ein Mindestmaß und wahren damit Ihr Image bei Ihren Kunden und Reisevermittlern.